Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen für kleine Unternehmen und Freiberufler in Deutschland. Doch was bedeutet es eigentlich, Gesellschafter einer GbR zu sein und welche Haftungsrisiken sind damit verbunden? In diesem Leitfaden gehen wir auf alle wichtigen Aspekte ein, die du als Gesellschafter kennen musst.
Die GbR ist eine Gesellschaft, die durch einen Vertrag zwischen mindestens zwei Personen gegründet wird, die sich verpflichten, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Sie ist die einfachste und flexibelste Form einer Personengesellschaft und wird oft von kleinen Unternehmen, Freiberuflern oder auch von Gemeinschaften wie Wohngemeinschaften gewählt.
Die GbR ist nicht im Handelsregister eingetragen und hat daher keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Die Haftung bei einer GbR ist ein komplexes Thema und kann je nach Situation unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich gilt: Jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass Gläubiger sowohl auf das Gesellschaftsvermögen als auch auf das private Vermögen der Gesellschafter zugreifen können.
Es ist jedoch möglich, die Haftung der Gesellschafter durch entsprechende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag zu beschränken. Eine solche Beschränkung kann aber nur gegenüber den anderen Gesellschaftern wirksam sein, nicht gegenüber Dritten.
Bei der Gründung einer GbR haften alle Gesellschafter gemeinsam für die Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen. Dies gilt auch, wenn ein Gesellschafter die Gründung allein durchführt. Die anderen Gesellschafter können jedoch von diesem Gesellschafter Ersatz für die von ihnen getragenen Kosten verlangen.
Es ist daher ratsam, bereits bei der Gründung der GbR klare Vereinbarungen über die Verteilung der Kosten und Risiken zu treffen.
Während der Laufzeit der GbR haften alle Gesellschafter gemeinsam für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Gesellschafter aktiv am Geschäftsbetrieb beteiligt ist oder nicht.
Es ist jedoch möglich, die Haftung der einzelnen Gesellschafter durch entsprechende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag zu beschränken. Eine solche Beschränkung kann aber nur gegenüber den anderen Gesellschaftern wirksam sein, nicht gegenüber Dritten.
Nach der Beendigung der GbR haften die Gesellschafter noch fünf Jahre lang für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies gilt auch, wenn ein Gesellschafter bereits vor der Beendigung aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.
Es ist daher ratsam, bei der Beendigung der GbR eine sorgfältige Abwicklung durchzuführen und alle offenen Verbindlichkeiten zu begleichen.
Die GbR ist eine flexible und einfache Rechtsform, die jedoch mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden ist. Als Gesellschafter einer GbR solltest du dich daher genau über deine Rechte und Pflichten informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
Insbesondere die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter kann im Ernstfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher ratsam, bereits bei der Gründung der GbR klare Vereinbarungen über die Verteilung der Kosten und Risiken zu treffen und diese im Gesellschaftsvertrag festzuhalten.