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So setzt du dein Arbeitszimmer steuerlich ab – Tipps und Tricks für maximale Ersparnisse

So setzt du dein Arbeitszimmer steuerlich ab – Tipps und Tricks für maximale Ersparnisse

Die Möglichkeit, Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, ist ein großer Vorteil für Selbstständige und Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten. Aber wie geht das genau und was muss beachtet werden? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen und maximale Ersparnisse zu erzielen.

Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern

Bevor wir in die Details gehen, ist es wichtig, einige Grundlagen zu klären. Nicht jedes Zimmer, in dem Sie gelegentlich arbeiten, kann als Arbeitszimmer abgesetzt werden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Erstens muss das Zimmer fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Das bedeutet, dass es nicht gleichzeitig als Gästezimmer, Spielzimmer für die Kinder oder ähnliches genutzt werden darf. Zweitens muss das Zimmer klar vom privaten Wohnbereich getrennt sein. Ein Arbeitsbereich in der Ecke des Wohnzimmers erfüllt diese Anforderung zum Beispiel nicht.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Dazu gehören Miete oder Abschreibungen für das Gebäude, Nebenkosten wie Heizung und Strom, aber auch Kosten für Einrichtung und Ausstattung.

Wie Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Schritt 1: Ermittlung der Kosten

Der erste Schritt besteht darin, die Kosten für Ihr Arbeitszimmer zu ermitteln. Dazu zählen die Miete oder die Abschreibungen für das Gebäude, die auf das Arbeitszimmer entfallen. Dies wird in der Regel nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche der Wohnung oder des Hauses berechnet.

Dazu kommen die Nebenkosten. Auch hier gilt das Verhältnis der Fläche. Wenn Sie zum Beispiel 20% Ihrer Wohnung als Arbeitszimmer nutzen, können Sie auch 20% der Nebenkosten absetzen.

Schließlich gehören auch die Kosten für die Einrichtung und Ausstattung des Arbeitszimmers dazu. Dazu zählen Schreibtisch, Bürostuhl, Regale, aber auch technische Geräte wie Computer, Drucker, Telefon und so weiter. Diese Kosten können Sie in der Regel sofort in voller Höhe absetzen, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden.

Schritt 2: Eintragung in der Steuererklärung

Die Kosten für das Arbeitszimmer tragen Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage EÜR ein. Dort gibt es ein spezielles Feld für "Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer".

Wichtig ist, dass Sie alle Belege aufbewahren, die Ihre Angaben belegen. Dazu gehören Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen für Möbel und Geräte und so weiter. Diese Belege müssen Sie zwar nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern.

Häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern

  1. Kann ich auch ein Arbeitszimmer absetzen, das ich nur teilweise beruflich nutze?
    Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Das Arbeitszimmer muss fast ausschließlich beruflich genutzt werden. Eine gemischte Nutzung führt dazu, dass die Kosten nicht absetzbar sind.
  2. Wie hoch ist der Betrag, den ich maximal absetzen kann?
    Es gibt eine Höchstgrenze von 1.250 Euro pro Jahr für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers. Allerdings gilt diese Grenze nur, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet.
  3. Muss ich das Arbeitszimmer in meiner Wohnung haben oder kann es auch in einem separaten Gebäude sein?
    Das Arbeitszimmer kann sowohl in Ihrer Wohnung als auch in einem separaten Gebäude sein. Wichtig ist nur, dass es fast ausschließlich beruflich genutzt wird und klar vom privaten Wohnbereich getrennt ist.

Abschließende Gedanken

Die Möglichkeit, ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, ist eine großartige Möglichkeit, die Kosten für das Arbeiten von zu Hause aus zu senken. Allerdings ist es wichtig, die Regeln genau zu kennen und alle Voraussetzungen zu erfüllen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Arbeitszimmer den Anforderungen entspricht, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren. Dieser kann Ihnen auch dabei helfen, die Kosten korrekt zu ermitteln und in der Steuererklärung einzutragen.

Und denken Sie daran: Ein gut eingerichtetes und angenehmes Arbeitszimmer kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch Ihre Produktivität und Ihr Wohlbefinden steigern. Also investieren Sie in einen guten Stuhl, einen großen Schreibtisch und eine angenehme Beleuchtung. Ihr Rücken und Ihre Augen werden es Ihnen danken!

Paul Neumann
Ein Beitrag von
Paul Neumann
Ich bin Paul, Investor & Vater in den besten Jahren meines Lebens, der es geschafft hat, seine Leidenschaft für Finanzen in Erfolg umzumünzen. Meine Reise begann früh an der Börse und führte mich zu einem Leben, in dem ich von meinen Investments leben kann. In meinem Blog teile ich meine Erfahrungen und Strategien, die mir geholfen haben, nicht nur finanziell erfolgreich zu sein, sondern auch Zeit für das Wichtigste im Leben – meine Familie – zu haben. Hier findet ihr ehrliche Einblicke und praktische Ratschläge, wie auch ihr eure finanziellen Ziele erreichen könnt. Cheers!
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