Verpflegungsmehraufwand ist ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Geschäftsreisen fällt. Es handelt sich dabei um zusätzliche Kosten für Mahlzeiten, die während einer Geschäftsreise anfallen. Diese Kosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden, was zu erheblichen Einsparungen führen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Verpflegungsmehraufwand richtig abrechnen und so Steuern sparen können.
Der Verpflegungsmehraufwand bezeichnet die zusätzlichen Kosten, die einem Arbeitnehmer durch die Verpflegung auf einer beruflich bedingten Auswärtstätigkeit entstehen. Diese Kosten können in der Regel vom Arbeitgeber erstattet oder in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Höhe des Verpflegungsmehraufwandes hängt von der Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsplatz und dem Ort der Auswärtstätigkeit ab. Es gibt gesetzlich festgelegte Pauschalen, die als Grundlage für die Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes dienen.
Die Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes basiert auf den vom Bundesfinanzministerium festgelegten Pauschalen. Diese Pauschalen sind abhängig von der Dauer der Abwesenheit und dem Land, in dem die Geschäftsreise stattfindet.
Für eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung oder der ersten Tätigkeitsstätte kann eine Pauschale von 14 Euro geltend gemacht werden. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden beträgt die Pauschale 28 Euro. Für Geschäftsreisen ins Ausland gelten andere Pauschalen, die auf der Website des Bundesfinanzministeriums eingesehen werden können.
Angenommen, ein Arbeitnehmer ist auf einer Geschäftsreise in Deutschland und ist 9 Stunden von seiner Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte abwesend. In diesem Fall kann er eine Pauschale von 14 Euro als Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Wenn der Arbeitnehmer jedoch 24 Stunden abwesend ist, kann er die Pauschale von 28 Euro geltend machen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pauschalen unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten gelten. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Pauschale auch dann geltend machen kann, wenn seine tatsächlichen Kosten für die Verpflegung niedriger waren.
Der Verpflegungsmehraufwand kann in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu muss der Arbeitnehmer in der Anlage N seiner Steuererklärung die entsprechenden Angaben machen.
Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für die Geschäftsreisen aufzubewahren, da das Finanzamt diese Informationen möglicherweise überprüfen möchte. Dazu gehören zum Beispiel Reisekostenabrechnungen, Hotelrechnungen oder Flugtickets.
Um den Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend zu machen, sollten Sie einige Dinge beachten. Erstens ist es wichtig, alle Belege und Nachweise für die Geschäftsreisen aufzubewahren. Diese können bei einer eventuellen Überprüfung durch das Finanzamt hilfreich sein.
Zweitens sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Pauschalen korrekt berechnen. Dazu können Sie die vom Bundesfinanzministerium bereitgestellten Informationen nutzen.
Drittens sollten Sie bedenken, dass der Verpflegungsmehraufwand nur für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten geltend gemacht werden kann. Private Reisen oder Mahlzeiten, die nicht im Zusammenhang mit einer Geschäftsreise stehen, können nicht abgesetzt werden.
Zum Verpflegungsmehraufwand zählen alle zusätzlichen Kosten für Mahlzeiten, die einem Arbeitnehmer aufgrund einer beruflich bedingten Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Frühstück, Mittagessen, Abendessen oder Zwischenmahlzeiten.
Die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand beträgt in Deutschland bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 14 Euro und bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 28 Euro. Für Geschäftsreisen ins Ausland gelten andere Pauschalen.
Ja, der Verpflegungsmehraufwand kann auch ohne Belege geltend gemacht werden. Es handelt sich dabei um eine Pauschale, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten gilt. Allerdings ist es ratsam, alle Belege und Nachweise für die Geschäftsreisen aufzubewahren, da das Finanzamt diese Informationen möglicherweise überprüfen möchte.
Der Verpflegungsmehraufwand ist ein wichtiger Aspekt bei Geschäftsreisen. Durch die richtige Berechnung und steuerliche Geltendmachung können Arbeitnehmer erhebliche Einsparungen erzielen. Dabei sollten sie jedoch immer die gesetzlichen Vorgaben und Pauschalen beachten und alle Belege und Nachweise für die Geschäftsreisen aufbewahren.
Es lohnt sich also, sich mit dem Thema Verpflegungsmehraufwand auseinanderzusetzen und die Möglichkeiten zur Steuerersparnis zu nutzen. Denn wie sagt man so schön: Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert!